Recherche: Cres und Walfried Weber
Geboren: am 7. Januar 1881 in Morlautern
Gestorben: am 22. Januar 1943 in Frankenthal
Peter Brandstädter war seit seiner Erkrankung an der „englischen Krankheit“ im Alter von 2 Jahren taub und lernte nie sprechen. Er besuchte von 1887 bis 1894 die Volksschule in Morlautern. Seine Schulnoten waren im dreier/ vierer Bereich. In Religion und sittlichem Betragen hatte er immer eine 1.
Bis ins Alter von 53 Jahren arbeitete er unauffällig und unbescholten als Schuster im väterlichen Betrieb in Morlautern, Obere Straße 9.
Im Sommer 1934 wurde er eines Sittlichkeitsvergehens beschuldigt und auf Grund dubioser Zeugenaussagen als „geisteskrank“ (hochgradig schwachsinnig) wegen „fortgesetzten Vergehens wider die Sittlichkeit auf die Dauer der „Gemeingefährlichkeit“ in die Heil- und Pflegeanstalt nach Frankenthal verbracht.
Sein vermutliches Todesurteil war das Gutachten des Herrn Medizinalrates I. Klasse Hermann Schröder, der ihn als „gemeingefährlich“ einstufte und gem. § 58 R.St.G.B. „unter Schutz stellte“, da er seine angebliche strafbare Handlung nicht erkennen könne.
Alle Versuche auf Entlassung sind gescheitert. Mit einer diagnostizierten Lungenentzündung endete seine Pein.